Art. 171
Art. 171 — EPÜ
Art. 171 — EPÜ
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031841
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Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.
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