Art. 15
Art. 15 — EPÜ
Art. 15 — EPÜ
Anmerkung
Besondere Organe: Art. 143
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031685
Zuletzt nach Updates gesucht am
Im Europäischen Patentamt werden für die Durchführung der in diesem Übereinkommen vorgeschriebenen Verfahren gebildet:
a) eine Eingangsstelle;
b) Recherchenabteilungen;
c) Prüfungsabteilungen;
d) Einspruchsabteilungen;
e) eine Rechtsabteilung;
f) Beschwerdekammern;
g) eine Große Beschwerdekammer.
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