BundesrechtInternationale VerträgeInternationaler Eisenbahnverkehr – (COTIF)Art. 11

Art. 11Prozesskaution

Bei Klagen auf Grund der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM, der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUV oder der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI kann eine Sicherheitsleistung für die Kosten des Rechtsstreites nicht gefordert werden.

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