BundesrechtVerordnungenLeistungsbeurteilungsverordnung§ 17

§ 17Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten

Bei der Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:

a) fachliches Wissen und Können sowie berufspraktische Fertigkeiten,

b) Planung und Vorbereitung,

c) Durchführung,

d) Führung und Erzieherverhalten sowie

e) schriftliche Arbeiten.

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