§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen — LBVO
§ 1 Allgemeine Bestimmungen — LBVO
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 371/1974
Inkrafttretungsdatum
01. September 1974
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12119628
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Leistungsfeststellungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser Verordnung.
(2) Feststellungen der Leistungen der Schüler, die dem Lehrer nur zur Information darüber dienen, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist, sind nicht Gegenstand dieser Verordnung (Informationsfeststellungen).
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