§ 571 Reihenfolge der Eintragungen
§ 571 Reihenfolge der Eintragungen — Geo.
§ 571 Reihenfolge der Eintragungen — Geo.
Anmerkung
ÜR: Art. II § 2, BGBl. Nr. 423/1991
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40160406
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Beim Vollzug der Eintragungen in das Hauptbuch ist in jeder Einlage nach der Reihenfolge der Tagebuchzahlen vorzugehen.
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