§ 328 Wertberechnung
§ 328 Wertberechnung — Geo.
§ 328 Wertberechnung — Geo.
Anmerkung
An die Stelle des § 352 ist nun § 2 des Verwahrungsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 182/1962, getreten.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40159808
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit nach den §§ 322 und 323 die Art der Ausfolgung und des Nämlichkeitsausweises von der Höhe des Wertes abhängt, ist der Wert der Verwahrnisse nach § 352 zu bestimmen.
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