BundesrechtArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U Bahn (Bund – Wien)Art. 3

Art. 3Bauvorhaben

(1) Im Zuge der Fortführung der vierten Ausbauphase des Wiener U Bahn Baus wird die erste Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:

1. Die Linie U2 soll in einer ersten Baustufe aus östlicher Richtung von der Seestadt kommend ab der Station Schottentor auf einer neuen Strecke in Richtung Süden zum Matzleinsdorfer Platz geführt werden und bei der Station Rathaus die künftige Linie U5 unterqueren. Mit diesem Vorhaben können neben der hochrangigen Erschließungsfunktion des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Verkehrsverlagerungen in Folge der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofes abgefangen werden. Dadurch wird das in Teilbereichen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gelangende Bestandsnetz der Wiener Linien nachhaltig entlastet.

2. Die Linie U5 soll in einer ersten Baustufe auf der bestehenden Trasse der Linie U2 vom Karlsplatz kommend bei der Station Rathaus mit der neuen Linie U2 verknüpft und in westlicher Richtung in den verkehrsmäßig stark belasteten Bereich bei der Alser Straße bis zum Frankhplatz geführt werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 ist im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung vorgesehen.

(2) Im Zuge der fünften Ausbauphase des Wiener U Bahn Baus wird die zweite Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:

1. Die Linie U2 soll in einer zweiten Baustufe in das bereits dicht verbaute Gebiet am Wienerberg rund um den Business Park Vienna verlängert werden.

2. Die Linie U5 soll in einer zweiten Baustufe über den Gürtel nach Hernals mit der Endstation im Bereich der Vorortelinie (S45) über den dichten ÖPNRV-Knoten Währinger Straße/Nußdorfer Straße/Spitalgasse samt Verknüpfung im Bereich Gürtel mit der U6 Station Michelbeuern AKH und via Elterleinplatz verlängert werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U-Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 wird im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung konzipiert.

(3) Die Anlage enthält eine graphische Darstellung der in Abs. 1 und 2 beschriebenen Linienführung.

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