Art. 13 Inkrafttreten — Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U Bahn (Bund – Wien)
Art. 13 Inkrafttreten — Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U Bahn (Bund – Wien)
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 199/2022
Inkrafttretungsdatum
01. Dezember 2022
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40249098
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind und
2. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eingelangt ist.
(2) Das Bundeskanzleramt teilt dem Land Wien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung mit.
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