BundesrechtGeschäftsordnungenGeschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes 2021Art. 16

Art. 16Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes, BGBl. II Nr. 1/2014 in der Fassung BGBl. II Nr. 43/2018, außer Kraft.

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