§ 13 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 13 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 135/2022
Inkrafttretungsdatum
01. April 2022
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40243344
Zuletzt nach Updates gesucht am
Diese Entschließung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.
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