BundesrechtBundesgesetzeWohnungseigentumsgesetz 2002§ 58a

§ 58aÜbergangsbestimmungen zur Wohnrechtsnovelle 2009

§ 24 Abs. 2 in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2009, BGBl. I Nr. 25/2009, tritt mit 1. April 2009 in Kraft; § 20 Abs. 3a und § 28 Abs. 1 jeweils in der Fassung dieser Novelle treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

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