§ 80a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
§ 80a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften — SchUG
§ 80a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften — SchUG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 472/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/1999
Inkrafttretungsdatum
26. Juni 1999
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12128689
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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