§ 199 In-Kraft-Treten
§ 199 In-Kraft-Treten — AußStrG
§ 199 In-Kraft-Treten — AußStrG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 111/2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
Inkrafttretungsdatum
24. Juni 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40079150
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.
(2) § 122 Abs. 3 und 4, § 123 Abs. 1 Z 6 und 7, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1, 3 und 4, § 127 und § 130 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2006 treten mit 1. Juli 2007 in Kraft. Sie sind – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird – auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anhängig geworden sind.
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